Sozialpädagogische
Familien-Hilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe
Der von uns hier verwendete Begriff der Sozialpädagogische Familienhilfe geht über die im SGB VIII (§ 31) normierte Begrifflichkeit hinaus und dient als Sammelbegriff für unser gesamtes Angebot der Familienhilfe. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII),
- Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII),
- Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe (§ 30 SGB VIII),
- Begleiteter Umgang § 18 SGB VIII, §§ 1684, 1685 BGB,
- Sozialpädagogische Familienhilfe ( § 31 SGB VIII),
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII),
- Hilfen für junge Volljährige –Nachbetreuung- (§ 41 SGB VIII).
Das Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe richtet sich an Familien, für die andere Formen der Jugendhilfe nicht in Frage kommen bzw. durch eine Diagnostik ausgeschlossen oder ergänzend erforderlich sind.
Bei allen Leistungsangeboten wird berücksichtigt, dass der Erziehungsauftrag der Eltern vorrangig ist und unsere Hilfen als ein unterstützendes, ergänzendes Angebot zu betrachten sind.