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FAQ -200-

Was bedeutet es einen Integrationshelfer zu haben?

Einen Integrationshelfer als Begleiter zu haben, bedeutet nicht, einen Aufpasser neben sich sitzen zu haben, der einen die ganze Zeit kontrolliert oder der peinlich ist.

Einen Integrationshelfer als Begleiter an seiner Seite zu haben, bedeutet, dass du Hilfe und Unterstützung bekommst, dich in der Welt der Schule oder im Kindergarten besser zurecht zu finden. Der Integrationshelfer ist bei dir, um dir zu helfen, wenn du z.B. gerne mit anderen Kindern spielen möchtest aber nicht weißt, wie du mit ihnen in Kontakt treten sollst, oder du einfach mehr Zeit benötigst, um Aufgaben, die dir dein Lehrer stellt, zu erledigen.

Ein Integrationshelfer hilft dir auch besser Ordnung zu halten, damit du deine Schulsachen schnell wieder finden kannst oder er hilft dir, dich besser zu konzentrieren, weil für dich andere Dinge viel spannender sein können. Er begleitet dich, wenn du eine Auszeit brauchst oder, wenn deine Mitschüler sehr laut sind und du dich zurück ziehen möchtest, um ungestört arbeiten zu können.

Vielleicht brauchst du auch Hilfe beim Essen und Trinken oder wenn du zur Toilette gehen musst. Auch dabei kann dir der Integrationshelfer zur Seite stehen. Ein Integrationshelfer soll für dich ein Ansprechpartner sein, dem du Vertrauen kannst. Er wird dich -wenn erforderlich- auf deinem Weg begleiten und unterstützen, sodass du vielleicht später auch alleine gut zurecht kommen wirst. Du kannst auch mit dem Integrationshelfer üben, z.B. alleine zur Schule und zurück nach Hause zu gehen. Er begleitet und unterstützt Dich, damit Du das Beste aus dir rausholen kannst und es dir auch gut geht, wenn mal etwas nicht so gut klappt.

Ein Integrationshelfer soll dem Kind die notwendige Unterstützung geben, die Ressourcen des Kindes fördern und Defizite nach Möglichkeit reduzieren. Der Integrationshelfer fördert die Selbständigkeit, sodass das Kind letztlich auch alleine die Schule oder den Kindergarten besuchen kann. Der Integrationshelfer leitet das Kind an, führt es und orientiert sich dabei immer an die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes. Er ist empathisch, sensibel, aufmerksam und denkt vorausschauend. Ein enge Zusammenarbeit mit uns, der Schule, den Eltern und dem zuständigen Amt haben für die Pro-Viva gGmbH oberste Priorität. Hilfeplangespräche, Entwicklungsberichte, dienen der Förderung und Ermittlung des Hilfebedarfs, damit der notwendige Hilfeumfang auch gewährleistet werden kann.

 

FAQ -201-

Wie läuft die Antragstellung für eine Integrationshilfe ab?

Die Beantragung einer schulischen Integrationshilfe oder einer Integrationshilfe während des Besuchs einer Kita sollte, je nach der Art der Behinderung, bei dem Jugend- oder Sozialamt der Gemeinde/Stadt erfolgen, in der das Kind wohnt. 

Im Sozialgesetzbuch I (SGB I) ist aber auch geregelt, dass Anträge auf Sozialleistungen auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen werden ( § 16 Abs. 1 SGB I). 

Für minderjährige Kinder ist der Antrag durch die Sorgeberechtigten zu stellen. Junge Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben können Anträge auf Sozialleistungen ohne Weiteres selbst stellen (§ 36 SGB I).

Zur wirksamen Antragstellung und damit zur Wahrung von Fristen reicht eine einfache Antragstellung aus, d.h., die erforderlichen Unterlagen müssen bei der Antragstellung (noch) nicht vollständig vorgelegt werden. Beachten Sie, dass Sozialleistungen meistens erst ab der Antragstellung gewährt werden. Ihre Ansprüche wahren Sie deshalb mit Ihrem Antrag.
Sofern Ihre Unterlagen nicht vollständig sind hat der Leistungsträger aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung, darauf hinzuwirken, dass unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden ( § 16 Abs. 3 SGB I). Kommen Sie in einem solchen Fall den Aufforderungen des Amtes umgehend nach.

Der Ablauf des Bearbeitungsverfahrens ist nicht in allen Städten/Gemeineden einheitlich. Grundsätzlich sollten neben dem Antrag folgende Unterlagen beim zuständigen Amt vorgelegt werden:

  • ärztliche Unterlagen, Diagnosen, soweit vorhanden,
  • fachliche Stellungnahme der Schule oder des Kindergartens, warum das Kind einen Integrationshelfer benötigt,
  • der benötigte Stundenumfang und ob eine pädagogische Fachkraft oder nicht Fachkraft eingesetzt werden soll/kann.

Sollten Sie diese Unterlagen nicht oder noch nicht vollständig haben stellen Sie in jedem Fall schon mal den Antrag, damit Sie bzw. Ihr Kind den Anspruch nicht verliert.

Nachdem der vollständige Antrag bei Jugend- oder Sozialamt vorliegt wird der Antrag dort geprüft. Der/Die Antragsteller (Sorgeberechtige(r), Jugendliche) bekommen einen schriftlich Bescheid darüber, ob der Antrag bewilligt wurde. 

Die Sorgeberechtigten, aber auch der Jugendliche, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, haben nach dem Kinder- und Jugendgesetz das Recht, den Träger, der die Integrationshilfe durchführen soll, frei zu wählen (§ 5 Sozialgesetzbuch VIII -SGB VIII).

Ist das alles zu kompliziert? undecided

Die Mitarbeiter der Pro-Viva GmbH helfen Ihnen bei der Antragstellung. smile

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