Häusliche Kranken- und Altenpflege
Grundpflege nach dem XI. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI):
Hilfestellung beim Waschen, Duschen, Baden, Kämmen, Rasieren und bei der Zahnpflege
Zubereiten und Reichen der Nahrung
Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen
Hilfe beim An- und Auskleiden
u.v.m.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren gelten ab dem 1. Januar 2017.
So ist es in Zukunft möglich, dass sich die Begutachtung ausschließlich an den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der Betroffenen orientiert.
Das neue Begutachtungsinstrument liefert mehr Informationen darüber, wie Pflegebedürftige von Rehabilitationsmaßnahmen profitieren können. Ebenfalls neu ist, dass ab 2017 Fünf Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Auch dies macht es möglich, Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung genauer auf den Bedarf abzustimmen. Es wächst die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die Anspruch auf Leistungen haben. Mit dem neuen Pflegegrad 1 kann mittelfristig etwa eine halbe Million Menschen erstmals überhaupt Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Sonstige Leistungen VERHINDERUNGSPFLEGE:
Wir übernehmen die Pflege bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen (z.B. aufgrund von Urlaub oder Krankheit).
QUALITÄTSSICHERUNGSBESUCHE
§ 37 Abs. 3 SGB XI führen wir gerne bei Ihnen durch. Bitte melden Sie sich bei uns.
Behandlungspflege nach dem V. Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
Wir sind Vertragspartner aller Kassen und können folgende Leistungen der häuslichen Krankenpflege kostenlos für Sie erbringen. Diese Leistungen, für die Ihre Krankenkasse, nach vorheriger Genehmigung die Kosten übernimmt, sind in Leistungsgruppen (abgekürzt: LG) unterteilt.
Leistungsgruppe 1 (LG 1)
Blutdruckmessung (nur im Rahmen eines akuten Krankheitsgeschehens und maximal für 14 Tage), Blutzuckermessung (hier das gleiche wie bei Blutdruckmessung), Inhalation, Injektion s.c., Auflegen von Kälteträgern, Medikamentengabe, Augentropfen oder Salbe, Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/strumpfhose ab Kompressionsklasse 2, Abnehmen eines Kompressionsverbandes, Abnehmen einer s.c. Infusion
Leistungsgruppe 2 (LG 2)
Versorgung bis zu zwei Dekubiti Grad 2, Klistiere, Klysma als therapeutische Maßnahme, Flüssigkeitsbilanzierung, SPK Versorgung, medizinische Einreibung (maximal für 14 Tage), Dermatologische Bäder, Versorgung von PEG, Anziehen von Kompressionsstrümpfen/strumpfhose ab Kompressionsklasse 2.
Leistungsgruppe 3 (LG 3)
Stoma Versorgung (z.B. Urostoma, Anus-Praeterversorgung, nur bei krankhaften Veränderungen), Absaugen der oberen Luftwege, Blasenspülung, Versorgung von mehr als 2 Dekubiti mit Grad 2, Versorgung und Überprüfung von Drainagen, Injektion i.m., Instillation (nur im Rahmen eines akuten Krankheitsgeschehens), Katheterisierung der Harnblase, Richten von ärztlich angeordneten Medikamenten im Wochendispenser, Wechseln und
Pflegen der Trachealkanüle, Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (Wundschnellverbände z.B. mit Heftpflaster, Schutzverbände fallen nicht hierunter), Anlegen von Kompressionsverbänden, Anlegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden, Legen und Anhängen einer s.c. Infusion
Leistungsgruppe 4 (LG 4)
Versorgung eines oder mehreren Dekubiti Grad 3, Versorgung eines oder meheren Dekubiti Grad 4, Einlauf (Hebe- und Senkeinlauf nur im Rahmen eines akuten Krankheitsgeschehens), Digitales Ausräumen (nur im Rahmen eines akuten Krankheitsgeschehens), Wechseln oder Abhängen einer i.V. Infusion, Legen und Wechseln einer Magensonde, Pflege des zentralen Venenkatheters und Portsystemen.
Vor dem ersten Einsatz führen wir mit Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch, gerne bei Ihnen zuhause oder direkt im Krankenhaus, durch und legen Leistungen für Ihre optimale Versorgung fest. In dem von uns erstellten Angebot werden Sie über Leistungen und Kosten informiert.
Sagt ihnen unser Angebot zu, setzen wir uns mit Ihrem Hausarzt und Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um die Pflege zu sichern und alle nötigen Verordnungen und Hilfsmittel schnellstmöglich zu beschaffen.
Wir bestellen – wenn Sie es wünschen – Ihre Rezepte bei Ihrem Hausarzt und können diese für Sie abholen und Ihnen Ihre Medikamente nach Hause bringen.