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Die Landesregierung NRW hat am Freitag, den 13. März 2020 beschlossen, dass die Schulen und Kitas in unserem Bundesland ab sofort geschlossen bleiben.
Für unsere Mitarbeiter des Fachbereichs Integrationshilfen bedeutet das, dass sie ab Montag, den 16.03.2020, nicht in der Schule bzw. Kita erscheinen müssen.
Die Geschäftsleitung hat am Wochenende (14/15.03.2020) Anträge auf Kurzarbeit vorbereitet und wird diese am Monat bei der zuständigen Arbeitsagentur einreichen. Für unsere Mitarbeiter, bedeutet dass, dass sie auch während der Zeit der Kurzarbeit finanziell weitgehend abgesichert sind.
Über Einzelheiten zur Gewährung von Kurzarbeitergeld informieren Sie sich bitte anhand des Merkblatts der Bundesagentur für Arbeit.
Das Merkblatt finden Sie unter dem Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8b-kurzarbeitergeld_ba015388.pdf