Unser Leitbild
Die Grundlage unserer Arbeit ist ein ganzheitliches Menschenbild.
Körper, Geist und Seele bilden die elementaren Einheiten des Menschen, die stets im Zusammenhang zu betrachten sind. Die Interaktion dieser „Grundbausteine" stellen den Menschen in der Gesamtheit seiner Persönlichkeit dar.
Jede Form einer Erkrankung oder Behinderung, aber auch alters-, kindes- oder jugendbedingte Ausprägungen sind Erscheinungen, die sich aus der Natur des menschlichen Lebens ergeben.
Die Erkenntnis, dass Alter, Krankheit und Behinderung in gleicher Weise zum Leben gehören wie Jugend und Gesundheit, muss zwangsläufig in der Einsicht münden, dass nicht die Krankheit oder Behinderung als Hindernis zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben anzusehen ist, sondern die von Menschen und der Umwelt vorgegebenen Umstände.
Daneben steht die Feststellung, dass eine Behinderung oder andauernde Erkrankung des Einzelnen die Familie vor besondere Herausforderungen stellt, zu deren Bewältigung von der Gesellschaft im allgemeinen und durch uns im besonderen, Hilfen und Unterstützungen erforderlich sind.
Erkrankungen oder Behinderungen, altersbedingte Einschränkungen und Gebrechen aber auch kindliche Entwicklungsbeeinträchtigungen oder -verzögerungen sowie pubertär bedingte Verhaltensweisen wirken deshalb nicht nur unmittelbar auf den Menschen, bei dem diese auftreten, sondern auch auf die einzelnen Familienmitglieder. Diese Umstände zu beseitigen oder zu mildern ist Gegenstand unseres Handelns und Strebens bei unserer individuellen Pflege, Betreuung und Versorgung.
Durch unsere Mitwirkung in Institutionen, Verbänden, Initiativen und Gremien möchten wir einen Beitrag zur stetigen Weiterentwicklung und Umsetzung des Inklusionsgedankens, sowie zur Schaffung und Verbesserung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zur Gleichstellung Behinderter und dem Ausgleich von Nachteilen leisten.
Unsere Ziele
Die Pro-Viva GmbH verfolgt die in § 2 der Satzung festgelegten Ziele.
Dieses sind:
- die Förderung der öffentlichen Gesundheitshilfe und -pflege,
- die individuelle Schwerbehindertenversorgung,
- die Inklusion von Behinderten Menschen,
- die Pflege von alten und kranken Menschen,
- die Jugend- und Familienhilfe.
- den Betrieb einer ambulanten häuslichen Alten - und Krankenpflege,
- die Versorgung von Schwerstbehinderten,
- die Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung von behinderten Kindern und Jugendlichen in den schulischen Alltag,
- die Durchführung von Freizeitangeboten für behinderte Kinder und Jugendliche,
- die Durchführung von Maßnahmen zur Inklusive behinderter Menschen,
- die Durchführung der aufsuchenden Jugend- und Familienhilfe im Sinne des Jugendhilfegesetzes