Anmelde- und Teilnahmebedingungen für das Freizeitangebot 2019
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich zu unseren Kursen und Ferienaktionen schriftlich an.
Sie finden den Anmeldebogen unter https://pro-viva.net/_Anmeldebogen . Bitte ausdrucken, ausfüllen und uns per Post oder Fax zuschicken:
Pro-Viva gGmbH, Mercatorstr.96-98, 47051 Duisburg; Fax-Nr. 0203 7185675
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben und den Kurs nennen, an dem Sie teilnehmen möchten: freizeit@pro-viva-gmbh.de.
Bitte melden Sie sich so früh wie möglich an, sonst sind vielleicht alle Plätze schon vergeben.
Ist die Teilnehmerzahl erreicht, tragen wir Sie in eine Warteliste ein. Die Kurse können nur stattfinden, wenn sich genug Personen anmelden. Sonst muss der Kurs abgesagt werden. Dazu geben wir Ihnen früh genug Bescheid.
Bezahlung:
Wir schicken Ihnen nach dem Kurs eine Rechnung nach Hause, wenn die Rechnung privat beglichen wird. Das Geld überweisen Sie dann auf das Konto von der Pro-Viva gGmbH. Die Kursgebühren für die Turn- und Schwimmgruppen werden in Monaten mit Schulferien nur anteilig in Rechnung gestellt. Das heißt, dass Sie die 12 Ferienwochen im Jahr nicht bezahlen müssen. Fällt der Kurstag auf einen Feiertag, wird dieser ebenfalls nicht in Rechnung gestellt.
Ferienaktionen:
Der Teilnahmebeitrag beinhaltet anteilig Kosten für die Angebotsleitung, anfallende Verpflegungskosten, anfallende Materialkosten, anfallende Raumnutzungskosten, anfallende sonstige Kosten. Zusätzlich entstehende Kosten für den Einsatz von Freizeitassistenz, im Sinne einer individuellen Betreuung für Teilnehmer mit Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung, sind nicht in dem Teilnahmebeitrag enthalten. Zu möglichen Finanzierungen lesen Sie bitte auf der Rückseite weiter.
Rücktritt:
Wenn Sie sich zu einem Kurs und einer Ferienaktion angemeldet haben, aber nicht teilnehmen können, müssen Sie uns das rechtzeitig sagen oder schreiben, damit wir den Platz möglichst noch an andere Interessenten oder Interessentinnen vergeben können.
Eine Kündigung für die Sportangebote ist jederzeit schriftlich möglich. Sie bezahlen dann nur noch den laufenden Monat.
Bei kurzfristigen Abmeldungen für alle Angebote entstehen folgende Kosten:
• Wenn Sie sich 8 bis 14 Tage vor dem Kurs oder der Ferienaktion abmelden, müssen Sie eine Verwaltungsgebühr von 10,- Euro bezahlen,
• Wenn Sie sich 7 bis zu einem Tag vor dem Kurs oder Ferienaktion abmelden, müssen Sie die Hälfte der Kursgebühr bzw. der gebuchten Ferientage bezahlen,
- Wenn Sie sich an einem Tag der Ferienaktion abmelden oder ohne Abmeldung nicht kommen, müssen Sie die ganze Tagesgebühr bezahlen.
- Wenn Sie bis eine Woche nach dem Kurs ein ärztliches Attest einreichen, müssen Sie die Gebühr nicht bezahlen,
- Wenn Sie aus Krankheitsgründen gar nicht teilnehmen können und bis eine Woche nach dem Termin ein ärztliches Attest einreichen, entfällt die Gebühr.
Ansprechpartnerin für Ihre Anmeldung:
Frau Mirjam Schorzmann
Telefon 0203 92879030
freizeit@pro-viva-gmbh.de
Finanzierung Freizeitassistenz:
Menschen, die aufgrund von Behinderung eine Begleitung und/oder Betreuung innerhalb der Angebote benötigen, haben die Möglichkeit, Assistenzleistungen über uns in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte niederschwellige Betreuung im Sinne der Einzelbetreuung, gemäß dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz oder der Verhinderungspflege. Die Assistenzkräfte sind entsprechend ausgebildet und geschult.
Für die Freizeitassistenz berechnen wir grundsätzlich:
Betreuungsstufe 1: 20,00 € Tagessatz bei Ferienfreizeiten (incl. Verpflegung)
Betreuungsstufe 2: 12,00 € für eine Stunde im Sinne der 1:2 Betreuung (1 Betreuer, 2 Kinder)
Betreuungsstufe 3: 23,99 € für eine Stunde im Sinne der Einzelbetreuung
Betreuungsstufe 4: 34,00 € für eine Stunde im Sinne der Einzelbetreuung mit medizinischen oder pädagogischen Kenntnissen.
Bitte geben Sie zur ersten Orientierung bei Anmeldung an, ob und welche Assistenzleistung gewünscht ist.
Anfallende Kosten bei Inanspruchnahme von Assistenzleistungen sind nicht in dem ausgeschriebenen Teilnahmebeitrag enthalten und werden gesondert, nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt. Anspruchsberechtigte haben die Möglichkeit zur Kostenübernahme der Assistenzleistungen durch ihre Pflegekasse. Gerne beraten wir Sie persönlich über mögliche Finanzierungshilfen und bieten Unterstützung. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin mit uns.
Kostenübernahme durch Bildung und Teilhabe (BuT)
Anspruchsberechtigte haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Bildung und Teilhabe (BuT) am kulturellen Leben und in der Gemeinschaft zu stellen. Im Jahr ist eine Kostenübernahme bis zu 120,-€ möglich. Anspruchsberechtigte sind Menschen, die z.B. folgende Leistungen beziehen: Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag. Der Antrag kann beim Amt für Soziales und Wohnen, oder in den Bürgerservicestationen der Bezirksämter abgegeben werden. Wir sind Ihnen gerne beim Ausfüllen der Formulare und der Antragstellung behilflich.
Oberhausen, im Januar 2019