Beratung
Unser Beratungsangebot
Die Pro-Viva GmbH bietet zu ihrem gesamten Leistungsspektrum ausführliche telefonische, persönliche und E-Mail-Beratungen an.
Beratungen sind hochwertige Dienstleistungen, die nicht in jedem Fall kostenlos abgegeben werden können. Deshalb stellt sich für Sie sicherlich die Frage, was unsere Beratungsleistungen kosten. Die Kosten richten sich nach der Beratungsform und werden im folgenden ggf. unter Hinweis auf die hierzu bestehende gesetzliche Regelung erläutert.
Präventive Beratung
Die präventive Beratung ist eine Beratungsform, die der Leistungserbringung vorausgeht. Wir beraten Sie und leisten kostenlos Hilfestellung vor und bei der Antragstellung bis zur Leistungserbringung. Dieses Beratungsangebot bezieht sich auf Pflegeleistungen, Hauswirtschafts-, Betreuungs- und Entlastungsleistungen aber auch auf Integrations- und Familienhilfen.
Auf Wunsch kann diese Beratung auch bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden. Rufen Sie uns doch einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Dieses Beratungsangebot ist kostenlos.
Beratung für Menschen, die ihre an Demenz erkrankten Angehörigen pflegen
Aktuell besteht die Möglichkeit, bei vorliegender Demenz, 2x pro Jahr einen Beratungsbesuch abzurufen, auch wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Pflegeberatung
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI)
Pflegebedürftige, mit einem der Pflegegrade 2 bis 5, die ihre Pflege selbst organisieren und ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen Beratungsbesuche im folgenden Umfang abrufen:
- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1 nicht vorgeschrieben
- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 1 x pro Halbjahr
- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 1 x pro Halbjahr
- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 1 x pro Vierteljahr
- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 1 x pro Vierteljahr
Der Beratungseinsatz erfolgt durch eine examinierte Pflegefachkraft und wird von der Pflegekasse ohne Minderung des Pflegegeldes bezahlt.
Vereinbaren Sie bitte frühzeitig telefonisch einen Termin mit uns, damit es nicht zu einer Unterbrechung bei der Zahlung Ihres Pflegegeldes kommt.
Wichtig: Wird der Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann das Pflegegeld gekürzt oder die Zahlung vollständig eingestellt werden.
Leistungsberatung bei Aufnahme der Pflege
Der Erstbesuch dient der Information über die individuelle Pflegesituation in der Häuslichkeit, das pflegebegleitende Umfeld sowie der Beratung und Abstimmung über die vom Pflegebedürftigen auszuwählenden Leistungen.
Inhaltliche Schwerpunkte des Erstbesuches:
- Informationssammlung (Auskünfte des Pflegebedürftigen, der Angehörigen, Unterlagen zu stationären Aufhalten etc.) Insbesondere hat der Pflegedienst auf der Grundlage aller zur Verfügung stehenden Informationen den Hilfebedarf des Versicherten zu erfassen und mit diesem abzustimmen, welche Leistungen durch den Pflegebedürftigen, Angehörige, den Pflegedienst oder andere Pflegepersonen durchgeführt werden sollen. Dabei hat der Pflegedienst über das Leistungs- und Vergütungssystem und bei der Auswahl geeigneter Leistungen zu beraten. Insbesondere ist im Rahmen der Beratung auch auf erforderliche Leistungen hinzuweisen. Über die vereinbarten Leistungen ist ein Pflegevertrag abzuschließen. Der Pflegedienst hat in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass Kosten oberhalb der jeweiligen Sachleistung der Pflegekasse vom Pflegebedürftigen selbst, ggf. vom Sozialhilfeträger, zu tragen sind.
- Erfassung des zusätzlichen Bedarfs an anleitender, motivierender und/oder auffordernder Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale bei eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und auffälligen Verhaltensweisen, psychischen Problemlagen oder/und sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern.
- Besprechung des Ablaufs der Pflegeplanung,
- Kostenvoranschlag,
- Pflegevertrag.
Der Pflegedienst kann den Erstbesuch mit der Pflegekasse je Pflegebedürftigen nur einmal abrechnen. Die Höhe der Abrechnung richtet sich nach dem Punktwert des Pflegedienstes auf der Basis von 1100 Punkten.
Krisenintervention
Bei plötzlichem Eintritt von Pflegebedürftigkeit können Angehörige kurzfristig, für bis zu 10 Tage, von der Arbeit freigestellt werden, um die Pflege zu organisieren. (Es besteht Kündigungsschutz und man ist weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt.).
Auch hier kann bei uns ein Beratungsbesuch abgerufen werden mit dem Ziel, die Pflege in der eigenen Häuslichkeit zu organisieren.
Haben Sie weiteren Informations- oder Beratungsbedarf?
Wir beraten Sie gerne kostenlos.
Sprechen Sie uns einfach an.
Sie erreichen uns :
per E-Mail: info@pro-viva-gmbh.de,
über unser unser Kontaktformular
oder telefonisch unter einer der folgenden Rufnummern 0208 6983759-0 und 0208 698375914
montags - donnerstags von 08:30 – 16:30 Uhr
freitags von 08:30 – 14:30 Uhr
Ihre Ansprechpartner:
Frau Alwin Specht, (Pflegedienstleitung)
Herr Oliver Schmid, (Geschäftsleitung)
Hausbesuche und persönliche Beratungstermine nach vorheriger Terminabsprache.