02.03.2021
++++ Impfanspruch für unsere Integrationshelfer*innen (IGH) ++++
Der Bundesminister für Gesundheit hat durch die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV.), die am 24. Februar 2021 in Kraft getreten ist, unsere Integrationshelfer*innen in den Personenkreis der Anspruchsberechtigten mit hoher Priorität aufgenommen. Dazu zählen Integrationshelfer*innen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund-, Sonder- oder Förderschulen tätig sind.
Bitte beachten Sie: Personen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, die nicht zu Grund-, Sonder- oder Förderschulen gehören, wurden nicht in den Personenkreis der Anspruchsberechtigten mit hoher Priorität aufgenommen und haben somit aktuell keinen Impfanspruch. Zu diesen Einrichtungen gehören insbesondere Schulen der Sekundarstufe II.
Damit unsere Integrationshelfer*innen den oben beschriebenen Impfanspruch nachweisen und realisieren können, stellen wir den anspruchsberechtigten Mitarbeiter*innen eine entsprechende Bescheinigung aus, die bei der für die Durchführung der Impfung zuständigen Stelle (z.B. Impfzentrum) vorzulegen ist. Allen betreffenden Integrationshelfer*innen werden wir die Bescheinigung in den nächsten Tagen per Post zukommen lassen. Wir empfehlen unseren Mitarbeiter*innen, diese Bescheinigung zu dem vereinbarten Impftermin ebenso mitzuführen wie ein Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass).
Es ist zu beachten, dass Impfungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter:
Terminvereinbarung Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dort können Sie einfach der seitengeführten Navigation zur Vereinbarung Ihres Impftermins folgen.
Zusätzliche Informationen zu den Impfzentren Ihres Wohnortes, finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Kommune:
Stadt Duisburg:
Stadt Oberhausen:
Impfzentrum Stadt Oberhausen
Stadt Mülheim an der Ruhr:
Impfzentrum Stadt Mülheim an der Ruhr
Stadt Essen:
Impfzentrum Stadt Essen
Bleiben Sie gesund
und vergessen Sie nicht…
Ihr Pro-VIVA Team